Hausmeisterservice & More
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Hausmeisterservice & More

Friedrichstr. 33

53332 Bornheim

Inhaber Ralf Köhler

E-Mail-Adresse: hausmeisterdienste-koehler@gmx.de

 

 

Allgemeine Datenschutzerklärung

Durch die Nutzung unserer Website erklären Sie sich mit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten gemäß der nachfolgenden Beschreibung einverstanden. Unsere Website kann grundsätzlich ohne Registrierung besucht werden. Dabei werden Daten wie beispielsweise aufgerufene Seiten bzw. Namen der abgerufenen Datei, Datum und Uhrzeit zu statistischen Zwecken auf dem Server gespeichert, ohne dass diese Daten unmittelbar auf Ihre Person bezogen werden. Personenbezogene Daten, insbesondere Name, Adresse oder E-Mail-Adresse werden soweit möglich auf freiwilliger Basis erhoben. Sollten Sie mit der Datenschutzerklärung nicht einverstanden sein, müssen Sie dieser in schriftlicher Form widersprechen.

 

 

Stand: 01.10.2022

 

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Allgemeine Geschäftsbedingungen Hausmeisterservice & More

 

1. Allgemeines
Der Abschluss des Servicevertrag Hausmeisterdienste erfolgt allein auf der Basis der
vorgenannten und nachfolgenden Bedingungen, deren ausschließliche Gültigkeit der
Auftraggeber durch Unterschrift auf Seite 2 dieses Vertrages anerkennt. Andere
Bedingungen als die hier genannten haben keine Gültigkeit. Das vorstehende
Leistungsverzeichnis ist Bestandteil dieses Vertrages.

 

2. Vertragsdauer, Kündigung
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann nur mit einer der auf der ersten
Seite genannten Frist schriftlich gekündigt werden.


3. Einweisung in das Anwesen
Vor der Tätigkeitsaufnahme durch den Auftragnehmer wird der Auftraggeber die Mitarbeiter
des Auftragnehmers in sämtliche vorhandenen technischen Einrichtungen des zu
betreuenden Anwesens und in die Gesamtanlage einweisen, auf mögliche Gefahrenquellen
und Besonderheiten ausdrücklich hinweisen und sämtliche erforderlichen Schlüssel
übergeben.

4. Leistungen des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die im georderten Leistungspaket des Hausmeister-
Servicevertrag festgehaltenen Leistungen ordentlich durchzuführen. Abweichungen von den
Vereinbarungen sind zulässig, wenn der vertraglich vereinbarte Leistungsumfang und
Leistungsstandard gewahrt bleibt.


5. Umfang und Durchführung der Leistungen
Die vereinbarten Leistungen beschränken sich nur auf die im georderten Leistungspaket zur
Betreuung ausgewiesenen Anlagen und Räumlichkeiten. Im Rahmen des Hausmeister-
Servicevertrag übernimmt der Auftragnehmer Kleinreparaturen an den
Gemeinschaftseinrichtungen nur, soweit dies auf Seite 1 dieses Vertrages vereinbart ist.
Material und Ersatzteile für die Behebung von Schäden werden dem Auftraggeber gesondert
in Rechnung gestellt. Vereinbarte turnusgemäße Leistungen können nur während der
normalen Arbeitszeit an Werktagen von Montag bis Freitag erbracht werden.


6. Schäden und Mängel am betreuten Anwesen
Werden dem Auftragnehmer Schäden und Mängel am betreuten Anwesen bekannt, die nicht
im Rahmen dieses Vertrages behoben werden, wird er dem Auftraggeber unverzüglich
Meldung erstatten. Bei Heizungsausfall, Wasserrohrbruch, Aufzugeinschluss,
Fahrtreppenausfall, Ausfall von Feuerlösch- und Feuermeldeanlagen, Stromunterbrechung,
Ausfall automatischer Türen und Tore oder ähnlichen Notfällen hat der Auftragnehmer
Anspruch auf den Einsatz eines Notdienstes. Der Auftragnehmer ist berechtigt und
beauftragt, den Schaden, falls erforderlich, sofort selbst oder unter Einschaltung von Dritten
zu Lasten des Auftraggebers zu beheben, sofern eine vorherige Benachrichtigung des
Auftraggebers nicht oder nur durch überhöhten Aufwand möglich ist. In diesen Fällen wird
der Auftragnehmer unverzüglich nach der Behebung des Schadens Nachricht über Art und
Umfang des Schadens dem Auftraggeber zukommen lassen.


7. Leistungen des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer ohne Berechnung Wasser und Strom
für den Betrieb von Maschinen in dem für die Durchführung der Arbeiten erforderlichen
Umfang zur Verfügung zu stellen. Bei Bedarf und Möglichkeit überlässt der Auftraggeber
dem Auftragnehmer unentgeltlich einen geeigneten verschließbaren Raum für Materialien,
Geräte und Maschinen.


8. Reklamationen
Reklamationen sind unverzüglich nach Durchführung der Leistung des Auftragnehmers
mitzuteilen, um damit eine sofortige Feststellung und Behebung der Beanstandungen zu
ermöglichen.


9. Vergütung

Unsere Rechnungen sind grundsätzlich innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt fällig und netto

ohne Abzug zahlbar. 


Die Vergütungen für Leistungen des Auftragnehmers gemäß dieses Vertrages sind jeweils
monatlich 7 Tage nach Zustellung der Rechnung fällig. Die Zahlungsweise ist auf jeder
Rechnung verbindlich vereinbart. Werden vom Auftragnehmer Leistungen erbracht, für die
ein gesonderter Auftrag erteilt wurde sowie bei Reparaturen oder Nothilfemaßnahmen, die
nicht im Leistungsverzeichnis dieses Vertrages vereinbart sind, so wird hierüber eine
gesonderte Rechnung an den Auftraggeber erstellt, die ohne Abzug zur sofortigen Zahlung

fällig ist. Kommt der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht pünktlich nach, ist

der Auftragnehmer berechtigt, seine vertraglich geschuldete Leistung bis zur vollständigen

Erfüllung seiner eigenen Ansprüche durch den Auftraggeber zurückzustellen.


10. Haftung
Der Auftragnehmer schließt eine Haftpflichtversicherung gegen eventuelle Ansprüche bei
Schadensfällen ab. Schadensfälle sind dem Auftragnehmer zur Weiterleitung an seine
Versicherung unverzüglich nach dem Bekanntwerden schriftlich mitzuteilen. Der
Auftragnehmer haftet für Schäden, die von ihm bzw. seinen Mitarbeitern bei der Ausführung
der vertraglich vereinbarten Leistungen entstehen und vorsätzlich oder grob fahrlässig
verursacht wurden. Eine Haftung für Schäden, die durch Mängel oder Betriebsstörungen am
oder im betreuten Anwesen entstanden sind, oder Schäden aufgrund höherer Gewalt,
behördlicher Eingriffe, Streiks, Aussperrungen oder dergleichen ist ausgeschlossen. Gleiches
gilt für Schäden, die durch strafbare Handlungen von Mitarbeitern des Auftragnehmers
verursacht wurden. Die Haftung des Auftragnehmers wird auf die von der Versicherung zu
erbringende Leistung beschränkt. Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz wegen
unmittelbarer, mittelbarer oder Folgeschäden sind ausgeschlossen. Mit Ablauf des
Betreuungsvertrages oder der Beendigung der Einzelleistungen endet die
Haftungsverpflichtung des Auftragnehmers.


11. Unwirksamkeit
Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages führen nicht zur
Unwirksamkeit des gesamten Vertrages. Vielmehr sollen diese ersetzt werden durch
Bestimmungen, welche Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmungen soweit als
möglich erfüllen.


12. Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das Amtsgericht Bonn.
Als Gerichtsstand gilt der Sitz des Auftragnehmers.

 

Stand: 01.09.2020

   

 
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